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Nachdem wir die Potenzsumme für
abschätzen konnten,
wollen wir eine Abschätzung der Summe in beide Richtungen
für
angeben.
Wie im vorigen Paragraphen wird auch hier die Potenzsumme
mit dem zu erwartenden Mittelwert in Verbindung gesetzt, den
wir so definieren:
Es sei
eine Menge von n Punkten auf
,
sei der Euklidische Abstand.
Für
,
und die Kernfunktion
ist der gesuchte Mittelwert für
:
 |
(2.21) |
Es gilt der folgende Satz [96, 99]:
Für
und für
gibt es eine n-elementige
Punktmenge
und gibt es vier positive Konstante
c, c', k und k', die alle nur von
und d abhängen, sodaß gilt:
 |
(2.22) |
Weiters gilt für
:
 |
(2.23) |
und für
und
gilt:
 |
(2.24) |
[Man kann zeigen, daß die Ungleichung (3) bestmöglich ist.]
Für
gilt:
Umgekehrt gilt die Ungleichung:
Der Satz beinhaltet für
das Ergebnis von (II.5), sowie für
die Verteilung von n Elektronen auf
:
 |
(2.25) |
Eng verwandt mit den Potenzsummen, die man auch als
Energiesummen betrachten kann [96], sind Potentiale [96],[99], die
für
definiert sind durch:
 |
(2.26) |
und für
durch:
Für diese gilt [Satz 2 in [97], Theorem A in [99]]:
Es gibt für
, aber
Konstante C und c,
die nur von
und
abhängen, sodaß gilt:
 |
(2.27) |
Unter
wollen wir dabei
folgendes verstehen:
 |
(2.28) |
wobei wir über alle
maximieren bzw. minimieren.
Da die beiden Funktionale zusammenhängen, beschränken wir
uns hier auf eine Beweisskizze der Aussage (2.27).
Der Beweis der linken Seite von (2.27) benützt wieder die harmonische Analyse
auf der Sphäre. Die Grundidee besteht darin, eine Testfunktion T zu
konstruieren, die folgende Ungleichung erfüllt :
Wir führen auf
Polarkoordinaten ein und betrachten
die Differentialgleichung
.
Dabei ist
der Laplace-Operator und
die erste
Polarkoordinate des Punktes
:
Für eine gegebene Punktmenge
definieren wir
durch
und betrachten die Funktion:
Nun zerlegen wir
in Rechtecke
der Form:
Dabei gibt
die Begrenzung des Rechteckes
an. Es ist daher mit
:
Es sei nun
die Menge aller Rechtecke, die keinen Punkt der Menge
enthalten.
Durch die Wahl von r kann man erzwingen, daß
ausfällt, da man
die Rechtecke beliebig klein machen kann.
Für jeden Punkt
sei
.
Dann können wir die gewünschte Testfunktion definieren:
Es gilt:
Es sei
;
sei die zu
in Bezug
auf das Faltungsprodukt inverse Funktion, das ist die
Funktion, für die gilt:
Im letzten Beweisschritt für (7) verwendet man
als
Testfunktion für
und wertet hier übergangene
Ungleichungen aus [96].
Auch für den Beweis der rechten Seite wird
in Rechtecke
zerlegt. Auf diese Rechtecke wird die Beck'sche Methode aus
II.2 angewandt. Daher muß für sie gelten:
Für
halten wir einen Punkt
fest und wenden
auf die Rechtecke
den zentralen Satz von II.5 an. Dadurch
erhalten wir Interpolationspunkte
.
Es sei B die konvexe Hülle der Bereiche, in denen
Interpolationspunkte liegen. Weiters teilen wir die Rechtecke
durch
folgende Bedingung in Klassen
(q = 0,1,..) ein:
Wegen
kann jede Klasse
maximal
Rechtecke enthalten.
Für jeden Bereich
ist
Für die Bereiche
mit
kann man mittels Taylorreihe
zeigen, daß:
Addiert man diese beiden Ergebnisse zusammen, und beachtet
man, daß
ist, so erhält man:
Anstelle von Abstandssummen [weitere Beispiele findet man in
[102]-[104]] kann man Produkte von Abständen betrachten [97]:
Ist
so gilt [97] für
:
(P ist im folgenden stets ein Punkt auf
)
Für eine unendliche Folge
sei
Dann ist für
und unendlich viele Werte von n:
Es ist weiters:
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2004-03-25